Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt, auf Grund der §§ 20 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“ vom 30 September 1988 (Amtsbl. des Saarl. S. 1063) dahingehend zu ändern, dass eine Fläche von ca. 0,24 ha in der Gemeinde Spiesen-Elversberg aus dem Landschaftsschutzgebiet L04.07.01 ausgegliedert wird.
Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarte liegen vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Spiesen-Elversberg, Zimmer 223, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Spiesen-Elversberg Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.
Spiesen-Elversberg, 29.03.2025
Bernd Huf
Bürgermeister
Siehe Anlage zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“