Die Gemeinde Spiesen-Elversberg hat für die Grundsteuerpflichtigen mit SEPA-Lastschriftverfahren die erste Rate eingezogen. Dabei ist es möglich, dass ein Betrag auf Grundlage eines Messbescheides des Finanzamtes eingezogen wurde, der mittlerweile neu festgesetzt wurde und eventuell zu hoch war. Möglicherweise ist auch noch ein Einspruch beim Finanzamt anhängig und noch nicht entschieden oder Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt. Ein Einspruch oder Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, so dass zunächst der zuletzt festgesetzte Grundsteuerbetrag zu zahlen ist. Die Gemeinde Spiesen-Elversberg bittet deshalb darum, keinen Rückruf der SEPA-Lastschrift zu veranlassen. Dies führt zu unnötigen Kosten und zusätzlichem Aufwand. Im Falle einer Überzahlung wird die Gemeindekasse zeitnah nach Erlass des geänderten Bescheides den Differenzbetrag erstatten. Aufgrund der hohen Zahl der zu bearbeitenden Fälle, kann es bei der Änderung des Messbetrages durch das Finanzamt oder die Neufestsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde derzeit zu Verzögerungen kommen.