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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal für das Haushaltsjahr 2024

ZWECKVERBAND NAHERHOLUNGSGEBIET RUHBACHTAL


BEKANNTMACHUNG


Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal für das Haushaltsjahr 2024 öffentlich bekanntgemacht.
Gemäߧ 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan im Rathaus, Zimmer 100, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, ab dem Tag der Veröffentlichung an sieben Werktagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.


Sulzbach/Saar, den 16.09.2024
Der Verbandsvorsteher
gez. Michael Adam


Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal für das Haushaltsjahr 2024 Gemäß §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der§§ 15, 16 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit den §§ 7 und 11 der Satzung des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Ruhbachtal hat die Verbandsversammlung am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

Näheres entnehmen Sie bitte der angefügten Datei.