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Konsumverbotszonen Cannabis - Bubatzkarte

Die Legalisierung des Cannabiskonsums durch die Bundesregierung geht mit einer Reihe von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche einher. So ist der Konsum in der Öffentlichkeit in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten, ebenso der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Die öffentlich zugängliche „Bubatzkarte“, die bereits kurz nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes online ging, zeigt nun auch für die Gemeinde die Konsumverbotszonen in Form eines roten Kreises:

Bubatzkarte

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Konsum von Cannabis außerhalb dieser Gebiete per se erlaubt ist. Hier sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten. Die Ortspolizeibehörde behält sich vor, anlässlich von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen strengere Regelungen zu erlassen und empfiehlt in diesem Zusammenhang einen verantwortungsvollen Umgang.