Bekanntmachung
Einebnung von Grabstätten
auf dem Hauptfriedhof Elversberg, dem Waldfriedhof in Elversberg und dem Friedhof Gänsberg in Spiesen
Die Ruhefristen gemäß § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung vom 14.12.2023 auf den o. a. Friedhöfen sind bei vielen belegten Grabstätten abgelaufen. Gräber/Grabfelder deren festgesetzte Nutzungsfrist (= Ruhefrist) abgelaufen ist, werden ab dem 25.07.2025 wie nachfolgend eingeebnet:
- Alle Gräber auf dem Hauptfriedhof im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
- Alle Gräber auf dem Waldfriedhof im Ortsteil Elversberg, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
- Alle Gräber auf dem Friedhof Gänsberg im Ortsteil Spiesen, deren Nutzungsfrist abgelaufen ist.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände der Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, vor dem 25.07.2025 zu beseitigen.
Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Spiesen-Elversberg, Friedhofsverwaltung, Zimmer 202, Frau Minor-Malygin, Tel.: 06821/791-202 oder per Mail:
t.minor-malygin@spiesen-elversberg.de.
Spiesen-Elversberg, den 17.01.2025
Bernd Huf
Bürgermeister