Die am 15.05.2023 und früher fällig gewordenen Gemeindesteuern, Gebühren und Beiträge laut Steuer- und Gebührenbescheid werden hiermit gemahnt.
Die Zahlung muss bis zum 01.06.2023 erfolgen, da andernfalls die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen werden. Außerdem werden Gebühren und Säumniszuschläge erhoben.
Spiesen-Elversberg, den 23.05.2023
Die Gemeindekasse
als Vollstreckungsbehörde